Weg frei für erneuerbare Energien!
Aus unserer Serie »Gute Nachrichten zur Weihnachtszeit«
Bürokratischer Aufwand und ein undurchsichtiges Regelwerk haben bisher den Ausbau erneuerbarer Energien blockiert. Kein Wunder: Wer hat Lust, sich durch seitenlange Vorgaben und Ausnahmeregelungen zu kämpfen, wovon am Ende gerade mal die Hälfte verstanden wird? Damit die erneuerbaren Energien zügig und flächendeckend ausgebaut werden, muss es so unkompliziert wie möglich gemacht werden. In letzter Zeit werden immer mehr Entwicklungen angestoßen, die solche Hürden abbauen, beispielsweise Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und eine Neufassung des Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG 2023). Wichtige Punkte im EEG 2023 sind vor allem: Netzanfragen für bevorstehende PV-Anlagen werden vereinfacht und zukünftig digitalisiert, die Vergütung für die Einspeisung wird erhöht und es ist möglich, bei der Installation einer PV-Anlage vom Dach auf den Garten auszuweichen (weitere Infos in der Box am Ende des Artikels). [1, 2]
Eine weiterer Lichtblick für Solar- und Windkraftanlagen sind Lockerungen in Sachen Denkmalschutz, die im Frühjahr 2023 beschlossen werden sollen: Auf Dächern historischer Gebäude und Kirchen dürfen demnach Solaranlagen angebracht werden, sofern das Erscheinungsbild nicht erheblich beeinträchtigt werde und eine Entfernung der Module möglich sei, so Kultur- und Wissenschaftsministerin Manja Schüle. Es gibt sogar in historischem Stil gestaltete Solaranlagen und Dachziegel mit eingebauter Solartechnik, um die Ursprungsgestalt der Bauten so wenig wie möglich zu ändern. Ähnliche Regelungen gibt es auch für den Ausbau von Windkraft. Solche kreativen Lösungen sind eine tolle Entwicklung und zeigen, wie gut wir erneuerbare Energien in unser Leben integrieren können! [3]
Weiter geht es mit Wärmepumpen: Die ab Januar 2023 geltende Strompreisbremse deckelt den Strompreis pro kWh für ein festgelegtes Stromkontingent, das 80% des Stromverbrauchs von 2021 beträgt. Privathaushalte und kleinere Unternehmen zahlen 40 Cent/kWh, solange sich ihr Verbrauch in dem festgelegten Kontingent bewegt. [4] Personen, die sich eine Wärmepumpe zugelegt haben, sparen zwar Gas, aber verbrauchen mehr Strom – das heißt alle Personen, die sich erst in diesem Jahr eine Wärmepumpe angeschafft haben, haben in diesem Jahr einen deutlich höheren Stromverbrauch als im Vorjahr; ihr zur Verfügung stehendes Stromkontingent zu vergünstigtem Preis ist daher sehr viel niedriger. In solchen Fällen soll es eine Sonderregelung geben, so Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck. [5, 6]
Quellen:
- Artikel “EEG 2023: Das hat sich für Photovoltaik-Anlagen geändert” auf Verbraucherzentrale.de.
- Artikel “So kommt die Sonne ins Netz – einfacher als früher” der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie e.V.
- Artikel “Solaranlagen trotz Denkmalschutz: Ministerin will Regelung” auf Zeit.de.
- Artikel “Basisversorgung zu günstigeren Preisen” auf Bundesregierung.de.
- Artikel “Habeck kündigt Sonderregel für Wärmepumpen an” auf ZDF.de.
- Artikel “Strompreisbremse: Rabatt für Besitzer von Wärmepumpen durch Sonderregel” auf Kreiszeitung.de.